Rechtsauskünfte-Firmengründung

Unsere Rechtsabteilung berät deutsche Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich in Fragen des mazedonischen Rechts.

Unsere Rechtsabteilung berät deutsche Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich in Fragen des mazedonischen Rechts.

AHK Nordmazedonien Teil des AHKs Netzwerks unterstützt deutsche Unternehmen bei allen deutschen, mazedonischen und grenzübergreifenden juristischen Fragestellungen.

Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei Ihrem Markteinstieg in Nordmazedonien (Gesellschaftsgründung, Vertriebswege, Untersuchung von Erlaubnis- und Genehmigungspflichten) oder bei Vertragsverhandlungen (vom ersten Vertragsentwurf über die Vertragserfüllung und -anpassung bis zur Vertragsabwicklung).

Haftungsausschluss:

Die Rechtsauskünfte werden mit größtmöglicher Sorgfalt erteilt. Dennoch kann die AHK Nordmazedonien Teil des AHKs Netzwerks keine Haftung für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen.

Unternehmensgründung

AHK Nordmazedonien Teil des AHKs Netzwerks unterstützt Sie bei allen Angelegenheiten, die mit dem Aufbau Ihrer Handelstätigkeit in Nordmazedonien verbunden sind. Dank unserer Kompetenz können rechtliche und steuerliche Fragen geklärt und individuelle Lösungen für Ihre Probleme gefunden werden. In Rahmen der Informationspflichten einer deutschen Auslandshandelskammer bieten wir Ihnen insbesondere eine umfangreiche Betreuung bei einem Unternehmensgründungsvorhaben in Nordmazedonien an. Wir helfen Ihnen, die für Sie optimale Rechtsform für Ihre Handelstätigkeit zu wählen. Gerne berichten wir Ihnen über unsere Erfahrungen mit den typischen deutschen Einrichtungen in Nordmazedonien, und zwar:

1. Repräsentanz

Die AHK Nordmazedonien Teil des AHKs Netzwerks berät Sie umfangreich bei der Gründung einer Repräsentanz in Nordmazedonien. Die ausschließliche Funktion einer Repräsentanz ist es für das ausländische Unternehmen zu werben. Die Repräsentanz darf keine Handelstätigkeiten ausüben und keine Einnahmen generieren. Die Gründung einer Repräsentanz erfordert die Eintragung der ausländischen Unternehmensvertretung ins Register, welches durch das zuständige Wirtschaftsministerium geführt wird. Wir führen für Sie die nötigen Formalien durch, ohne dass Ihre Anwesenheit hier in Nordmazedonien notwendig wäre, und informieren Sie laufend über den Verlauf des Eintragungsvorgangs.

2. Niederlassung

Die AHK Nordmazedonien Teil des AHKs Netzwerks unterstützt die deutschen Unternehmer bei der Registrierung ihrer Niederlassungen in Nordmazedonien. Die Niederlassung wird in das mazedonische Handelsregister (maz.: CRM) eingetragen. In dem Gründungsprozess unterstützen und betreuen wir Sie von Beginn an bis zur Eintragung der Niederlassung in das Handelsregister.

3. GmbH nach dem mazedonischen Recht (DOO/DOOEL)

In dem Gründungsprozess betreut die AHK Nordmazedonien Teil des AHKs Netzwerks Sie von Beginn an bis zur Eintragung Ihrer mazedonischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister. Wir unterstützen Sie bei allen mit der Gesellschaftsgründung verbundenen Fragen bzw. Problemen.

Rechtsbeistand für laufende Tätigkeit Ihrer Filiale in Nordmazedonien

Die AHK Nordmazedonien Teil des AHKs Netzwerks kann Ihnen auch über die Gründung eines Unternehmens hinausgehend behilflich sein. Dies betrifft insbesondere die Erstellung von Handelsverträgen verschiedenster Art, sowie jegliche Operationen im mazedonischen Handelsregister, wie etwa Eintragung, bzw. Wechsel von GF- und Prokuristen, Sitzverlegung, Stammkapitalerhöhung, usw.. Dabei gehen wir gezielt auf Ihre individuellen und speziellen Bedürfnisse ein.

Ihre AGB in Nordmazedonien

Wir überprüfen Ihre AGB auf die Vereinbarkeit mit mazedonischem Recht und weisen Sie auf eventuelle erforderliche Änderungen hin.

Ihr Ansprechpartner: Lara Krsteva-Icokaeva

icokaeva(at)nordmazedonien.ahk.de

Bonitätsauskünfte

Sie möchten sich über potentielle Geschäftspartner informieren?

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien bietet Ihnen die Möglichkeit, Bonitätsauskünfte über mazedonische Unternehmen einzuholen, mit denen Sie Geschäftsbeziehungen eingehen wollen.

  • Analysekriterien
  • Rechtsform
  • Gegenstanddes Unternehmens
  • Gründungsjahr
  • Analyse der Finanzlage
  • Kapitalausstattung
  • fällige Verbindlichkeiten
  • Bankverbindung
  • Auszug aus dem Jahresabschluss
  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • früher gestellte Konkursanträge
  • Entwicklung der Beschäftigtenzahl
  • Übernahmeverhandlungen
  • Beschäftigte
  • weitere Beteiligungen der Geschäftsführer
  • Zahlungsmoral
  • Empfehlung bzgl. einer Kreditvergabe

Inkasso Dienstleistungen

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien hilft deutschen und mazedonischen Unternehmen erfolgreich beim Einzug fälliger Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern in Mazedonien und Deutschland

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien funktioniert nach mazedonischem Recht, der es aus rechtlichen Gründen untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden. Unsere Bemühungen richten sich daher allein auf eine außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit. Ist eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung geboten, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem deutschsprachigen Rechtsanwalt, der sich auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert hat und am zuständigen Gerichtsort zugelassen ist. In den meisten Fällen genügt jedoch bereits unsere Präsenz vor Ort und die Stellung als Handelskammer, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Wir übernehmen für den Gläubiger die gesamte Korrespondenz und Verhandlungen mit dem Schuldner. Sollte nach der zweiten oder dritten Mahnung und mehreren telefonischen Kontaktaufnahmeversuchen keine Reaktion des Schuldners erfolgen, besteht für uns nur noch die Möglichkeit, Sie an einen hiesigen deutschsprachigen Anwalt zu verweisen. Befindet sich der Schuldner bereits im "Insolvenzverfahren", begleiten wir den Gläubiger von der Forderungsanmeldung bis zum Abschluß des Verfahrens.

Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen berechnen wir unabhängig vom Ausgang des Verfahrens eine Grundvergütung, deren Höhe sich nach der unten dargestellten Tabelle berechnet. Mit Eingang des vom Schuldner bezahlten Betrages beim Gläubiger wird zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 3 % dieses Betrages fällig. Wir behalten uns vor, diese Provision bereits bei der Zahlung einer einzelnen Rate seitens des Schuldners zu erheben.

Vergütungsbedingungen Inkasso-Service

Die erfolgsunabhängige Grundvergütung der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien richtet sich nach dem Streitwert. Sie umfasst sämtliche, der Kammer möglichen Korrespondenzen und Nachforschungen sowie deren Übersetzung, jedoch ohne Kosten für Bonitätsauskünfte, die mit EUR 200,00 gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Grundvergütung wird mit Übernahme des Falles fällig. Für den Fall, dass die Bearbeitung des Verfahrens länger als ein Jahr in Anspruch nimmt, behält sich die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Mazedonien vor, ein weiteres Grundhonorar zu erheben.

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien behält sich vor, im Einzelfall von der Vergütungstabelle abzuweichen, wenn nach erster Prüfung ein besonders hoher Aufwand erkennbar wird.

Bei Inkassovermittlungen gewährt die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien den Mitgliedern der Deutsch-Mazedonischen Wirtschaftsvereinigung einen Rabatt in Höhe von 20%.

Auf die Beauftragung findet das mazedonische Recht Anwendung.

Handelsregisterauszüge

Angebot und Kosten:

Handelsregisterauszug

  • mazedonisch 50,-€
  • mit unbeglaubigter deutscher Übersetzung 90,-€
  • mit beglaubigter deutscher Übersetzung 100,-€

Beglaubigung des originalen mazedonischen Handelsregisterauszugs durch mazedonische Behörden +10,-€

Informationen über die Kosten von Handelsregisterauszügen von Unternehmen aus Deutschland auf Anfrage.