Besteuerung beim Export von IT-Dienstleistungen
Endlich reibungslose und risikofreie Besteuerung des Exports von IT-Dienstleistungen aus Nordmazedonien?
Das Parlament der Republik Nordmazedonien legte im Mai 2019 eine authentische Interprätation des Artikels 14 des Mehrwertsteuergesetzes aus. Damit wird festgelegt, für welche Dienstleistungen der Exportunternehmen, keine Mehrwertsteuer berechnet wird. Unter diesen Artikel fallen zahlreiche IT-, Marketing- und Verwaltungsdienstleistungen.
Die Notwendigkeit einer authentischen Auslegung entstand durch das Auftreten zahlreicher Probleme mit der Besteuerung verschiedener Arten von IT-, Marketing- und Verwaltungsdienstleistungen sowie Call-Center-Dienstleistungen, die beim Export nicht ordnungsgemäß behandelt wurden.
Artikel 14 des Mehrwertsteuergesetzes definiert den Ort der Besteuerung nach dem Ort der Ausführung der Dienstleistung. Bereits seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1999 gilt als Ort der Ausführung von IT-Dienstleistungen der Ort, an dem sich der Dienstleistungsempfänger befindet. Zu Beginn gab es keine Schwierigkeiten bei der Anwendung dieses Artikels, aber mit dem Aufkommen neuer Dienstleistungen in den letzten Jahren kam während der Kontrollen durch das mazedonische Finanzamt das Dilemma auf, welche Dienstleistungen diesem Artikel zugeordnet werden können. Das Finanzamt begann mit einer restriktiven Anwendung des Gesetzes, und während der Kontrollen wurde angefordert, jede Dienstleistung ausdrücklich im Gesetz zu identifizieren. Für die Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Gesetz aufgeführt sind, war das Finanzamt der Ansicht, dass die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Exports berechnet werden muss. Aus diesem Grund sahen sich sowohl die IT-Unternehmen als auch andere Anbieter intelektueller Dienstleistungen einem ernsthaften Risiko weiterer mehrwertsteuerpflichtiger Verbindlichkeiten ausgesetzt.
Schließlich wurde durch die Interprätation das Dilemma hinsichtlich des Ortes des Auftretens der Dienstleistung überwunden und die Befreiung von der Pflicht zur Mehrwertsteuerberechnung beim Export dieser Art von Dienstleistungen präzisiert. Dies dürfte den in- und ausländischen IT-Unternehmen einen starken Impuls geben, weiter zu investieren und neue Arbeitsplätze im Land zu schaffen.