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Ein- und Ausreisesystem (EES)

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Europa führt ein neues, vollautomatisches und digitales Grenzmanagement ein: das Ein- und Ausreisesystem (EES). Es ersetzt schrittweise das manuelle Abstempeln von Pässen und erleichtert den Grenzübertritt.

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Für wen gilt es?

Das EES gilt für Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) nach Europa reisen – unabhängig davon, ob sie ein Visum benötigen. Auch Einreiseverweigerungen werden gespeichert.

Europäische Länder mit EES:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Zypern und Irland stempeln weiterhin Pässe manuell.

Vorteile

Modernisierung der Passkontrolle und kürzere Wartezeiten

Automatische Erfassung von Überziehungen der Aufenthaltsdauer

Genaue Informationen zur verbleibenden Aufenthaltszeit (online abrufbar)

Automatisierte Grenzkontrolle für biometrische Pässe

Stärkung der Sicherheit an Europas Grenzen

Datenschutz

Alle Daten werden in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzbestimmungen erhoben und gespeichert. Mehr Informationen: travel-europe.europa.eu

Nationale Erleichterungsprogramme

Einige Mitgliedstaaten können Programme für Vielreisende einführen, die Grenzübertritte erleichtern.

Ausnahmen

Das EES gilt nicht für:

EU-/Schengen-Bürger sowie Zypern und Irland

Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstiteln im Zusammenhang mit EU-Bürgern

Reisende für betriebliche Versetzungen, Forschung, Studium, Freiwilligendienste, Austausch, Au-pair

Inhaber von Langzeitvisa oder Aufenthaltstiteln

Staatsangehörige von Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt

Privilegierte Reisende (Staatsoberhäupter, Grenzpendler usw.)

Inhaber lokaler Grenzverkehrsgenehmigungen

Zugpersonal auf internationalen Strecken

Mehr Informationen: travel-europe.europa.eu

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