Für wen gilt es?
Das EES gilt für Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) nach Europa reisen – unabhängig davon, ob sie ein Visum benötigen. Auch Einreiseverweigerungen werden gespeichert.
Europäische Länder mit EES:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Zypern und Irland stempeln weiterhin Pässe manuell.
Vorteile
Modernisierung der Passkontrolle und kürzere Wartezeiten
Automatische Erfassung von Überziehungen der Aufenthaltsdauer
Genaue Informationen zur verbleibenden Aufenthaltszeit (online abrufbar)
Automatisierte Grenzkontrolle für biometrische Pässe
Stärkung der Sicherheit an Europas Grenzen
Datenschutz
Alle Daten werden in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzbestimmungen erhoben und gespeichert. Mehr Informationen: travel-europe.europa.eu
Nationale Erleichterungsprogramme
Einige Mitgliedstaaten können Programme für Vielreisende einführen, die Grenzübertritte erleichtern.
Ausnahmen
Das EES gilt nicht für:
EU-/Schengen-Bürger sowie Zypern und Irland
Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstiteln im Zusammenhang mit EU-Bürgern
Reisende für betriebliche Versetzungen, Forschung, Studium, Freiwilligendienste, Austausch, Au-pair
Inhaber von Langzeitvisa oder Aufenthaltstiteln
Staatsangehörige von Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt
Privilegierte Reisende (Staatsoberhäupter, Grenzpendler usw.)
Inhaber lokaler Grenzverkehrsgenehmigungen
Zugpersonal auf internationalen Strecken
Mehr Informationen: travel-europe.europa.eu